Der Onlinehandel und das Verpackungsgesetz

Der Onlinehandel boomt in diesen Zeiten und daher nimmt auch der Abfall an Verpackungen zu.

Das seit Januar 2019 geltende Verpackungsgesetz (VerpackG) nimmt Unternehmen in die Pflicht und fordert, Verantwortung für das Recycling der Verpackungen zu übernehmen.

Ein Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Recyclingquoten für Verpackungsmaterialien bis zum Jahr 2022 deutlich zu erhöhen.

Auch wir von aby-fashion.de halten uns daran!

Wir verwenden auch bereits benutzte, aber noch gut erhaltene, Kartons für den Versand.

Auch das Füllmaterial besteht aus Recycling Material.

 

Fazit: Mit dem Verpackungsgesetz pocht der deutsche Gesetzgeber verstärkt auf die Produktverantwortung, die einem Unternehmer nicht allein für sein Produkt, sondern auch für die mit diesem in Umlauf gebrachten Verpackungen zukommt. Hier ist damit gemeint die sog. Verkaufsverpackungen (Produkt-, Versandverpackungen), die beim privaten Endverbraucher in Deutschland landen und von diesem entsorgt werden.

Betroffene Onlinehändler als Inverkehrbringen von Versand- und mitunter auch Produktver­packungen sind damit – ebenso wie andere Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen – verpflichtet, ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System zu beteiligen.

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